§ 1 Geltungsbereich
(1) Nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen der ALTON GmbH, Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden, Deutschland [nachfolgend: ALTON] und dem Kunden.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Unternehmensgründung mit US-amerikanischen Rechtsform Limited Liability Company (LLC) oder Corporation sowie eine darauf bezogene Unternehmensberatung. ALTON übernimmt diesbezüglich alle anfallenden Formalitäten.
Über den Gründungsservice hinaus können Zusatzleistungen in Form von Büroservice-Paketen (Office Service), die Unterstützung bei Visa-Anträgen oder die Akquirierung geeigneten Personals bestellt werden. Prüfungen des Firmennamens auf Marken- oder Rechtsverletzungen nimmt ALTON nicht vor; auch keine Rechts- und Steuerberatungen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die unter der URL www.llc.de bereitgestellten Produktbeschreibungen sind nur eine Aufforderungen zur Bestellung. Das Vertragsangebot gibt der Kunde nach Ausfüllen aller erforderlichen Daten im Bestellformular durch Anklicken des Buttons „Bestellung“ im abschließenden Bestellvorgang ab. Bis dahin hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen zu korrigieren oder den Bestellvorgang ganz abzubrechen.
(2) Der Vertrag kommt erst zustanden, wenn ALTON die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche [Brief] oder elektronisch übermittelte [Fax oder E-Mail] Auftragsbestätigung annimmt. Wird der Vertrag für einen Dritten geschlossen, hat der Besteller darauf hinzuweisen und Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Dritten zu benennen.
(3) Der Vertragstext wird von ALTON gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst vorliegenden AGB in Textform [z.B. als Brief, E-Mail] zugeschickt. Der Vertragstext kann nach Absendung der Bestellung nicht mehr über das Internet abgerufen werden. Der Kunde hat deshalb selbst für eine gesonderte Speicherung zu sorgen, indem er die üblichen Funktionen seines Browser [dort meist Datei->Speichern unter] nutzt. Dagegen sind die AGB unter der URL http://www.llc.de/de/agb.html ständig verfügbar.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die in der Produktbeschreibung genannten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten werden in den jeweiligen Produktbeschreibungen gesondert angegeben.
(2) Mit Abschluss des Vertrages ist der in der Bestellung ausgewiesene Rechnungsbetrag sofort fällig; bei Vertragsverlängerung mit Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. ALTON wird die Gründung der Gesellschaft erst vornehmen, wenn die Zahlung bei ALTON eingegangen ist. ALTON ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, wenn diese nicht zuvor bezahlt sind. Dies gilt auch bei gewünschtem Schnellgründungsservice.
§ 5 Lieferung
(1) Die zu gründende Gesellschaft entsteht rechtswirksam mit Eintragung in das Register des jeweiligen Department of State. ALTON teilt dem Kunden die Firmennummer nach Kenntniserhalt mit. Die Übersendung der Originaldokumente hängt von der Bearbeitungszeit des Department of State ab und kann erfahrungsgemäß einige Wochen in Anspruch nehmen.
(2) Die Versendung der Unterlagen erfolgt auf normalem Postwege. Andere Versandarten sind zu vereinbaren und werden besonders berechnet. Zusätzliche Versandkosten, die dadurch entstehen, dass Lieferungen wegen falscher Adressangaben erneut verschickt werden müssen, werden ebenfalls separat berechnet.
(3) Die Gründung einer Gesellschaft innerhalb von 24 oder 48 Stunden (sog. Expressgründung) bezieht sich ausschließlich auf Werktage. In diesem Sinne gelten Samstage nicht als Werktage.
(4) Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik unmöglich oder erschwert, wird ALTON für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Vom Eintritt derartiger Ereignisse wird der Kunden unverzüglich informiert.
§ 6 Informationspflichten
(1) Der Kunde versichert, dass die zur Vertragserfüllung erteilten Informationen, Auskünfte und ausgehändigten Dokumente vollständig und richtig sind. ALTON ist nicht verpflichtet, diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der im Rahmen eines Softwarepaketes einzureichenden Bilanzen. Der Kunde stellt ALTON von sämtlichen aus der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit resultierenden Ansprüchen [auch gegenüber Dritten] frei, einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Anwaltskosten.
(2) Der Kunde unterrichtet ALTON unverzüglich über alle Änderungen seiner in der Bestellung angegebenen Daten. Die Aktualität der gespeicherten Daten ist unerlässliche Voraussetzung für die Vertragsabwicklung: Z.B. hat der Kunde einmal jährlich gegenüber dem Department of State einen Annual Return abzugeben, wodurch die Aktualität und Richtigkeit der gespeicherten Daten versichert wird. Die Nichtabgabe oder Fehlerhaftigkeit der Erklärung kann zu Bußgeldern und Löschung der Gesellschaft führen. ALTON haftet dafür nicht.
(3) Eine Insolvenz der Gesellschaft ist gegenüber ALTON ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Die verspätete Einreichung von Dokumente gegenüber amerikanischen Behörden kann zu Bußgeldern führen. Diese sind vom Kunden zu tragen, sofern dieser die erforderlichen Informationen und Unterlagen nicht rechtzeitig geliefert hat. Im Übrigen ist der Kunde selbst verpflichtet, den aus einem Insolvenzverfahren erwachsenen Pflichten nachzukommen.
(4) ALTON ist berechtigt, Postsendungen an den Registered Agent des Kunden zu öffnen und deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass bei einfacher Postweiterleitung die Einhaltung von Fristen nicht zwingend gewährleistet ist.
§ 7 Kündigung
(1) Sieht der Vertrag laut Produktbeschreibung eine bestimmte Laufzeit vor, kann er bis zu 3 Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes wirksam gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich die Vereinbarung um die vorherige Laufzeit. Bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, er seine Vertragsverpflichtungen in anderer Weise nachhaltig verletzt oder wenn der Kunde Geschäften nachgeht, welche in den USA oder einem Land der Europäischen Union sittenwidrig oder strafbar sind.
(3) Für die Löschung der Gesellschaft berechnet ALTON 350,00 EUR. Die bis zur vollständigen Beendigung des Vertrages anfallenden Servicegebühren hat der Kunde zu entrichten. Ist der Löschungsantrag in einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Servicejahres bei ALTON eingegangen und kann die Löschung aufgrund üblicher Bearbeitungszeiten nicht innerhalb des noch laufenden Servicejahres durchgeführt werden, berechnet ALTON für den über den über das Servicejahr hinausgehenden Löschungszeitraum pauschal 150,00 EUR.
(4) ALTON behält sich für den Fall einer berechtigten fristlosen Kündigung die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.
(5) Die Vertragskündigung hat in Textform zu erfolgen.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung von ALTON für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung derartiger vertragswesentlichen Pflichten ist auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt, wobei auch die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen wird, insbesondere auf entgangenen Gewinn. Vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
(2) ALTON kann die Eintragung der amerikanischen Gesellschaften nicht garantieren. Auch haftet ALTON nicht für Änderungen von Normen, Verordnungen oder Rechtsprechung während des Vertragsverhältnisses. Bei Computer-Software sowie Datenübertragung über das Internet können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Daher übernimmt ALTON keine Garantie und Haftung für die ständige Verfügbarkeit ihrer Webseite, Dienste, Leistungen und Erreichbarkeit über das World Wide Web. Die Haftung für Postlauf ist ebenfalls ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
(1) ALTON weist darauf hin, dass geschäftliche und persönliche Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift) im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten werden für Zwecke nur im Zusammenhang mit den von ALTON angebotenen Leistungen verwendet.
(2) Sämtliche Unterlagen oder Gegenstände, die von der jeweiligen Gegenseite überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zu Vertragszwecken vervielfältigt oder zugänglich gemacht werden. Dieselben Pflichten gelten für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte. Diese Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
§ 10 Urheberrechte
Das Leistungsangebot dieser Seiten, sämtliche dem Kunden von ALTON ausgehändigten Infobroschüren, Kalkulationen, Verträge, Entwürfe, Newsletter und Vertragsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist ausschließlich zum Zwecke der Bestellung einer Gesellschaft zulässig. Über diesen Zeck hinaus ist eine Verwendung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ALTON erlaubt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Gerichtstand für alle Streitigkeiten der jeweilige Firmensitz von ALTON.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Im Übrigen bleibt die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.
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Stand: 01.07.2013
Alton LLC hat uns mit rascher und professioneller Dienstleistung geholfen unsere C-Corporation zu gründen und Investoren Visa zu beantragen. Auch die prompte Hilfe bei neuer Stückelung von Shares und der Überwindung von Blockaden im Bearbeitungsprozess der Visa, hat uns Zeit gespart und den nötigen Erfolg gebracht. Unsere Erfahrung mit Max Karagoz und der Alton LLC war durchwegs positiv und auf jeden Fall die richtige Wahl.- Andreas Kisslinger (Cross Media Corporation)