Auswahl des Namens Ihres Unternehmens
Sie werden natürlich einen Namen für Ihre Limited Liability Company benötigen. Hierbei kommt natürlich weitgehend Ihre Fantasie zum Tragen, allerdings gibt es einige Einschränkungen bei der Namenswahl: Einerseits darf der Unternehmensname innerhalb des Zuständigkeitsbereichs vom jeweils zuständigen Büro im Secretary of State nicht bereits an eine andere LLC vergeben sein. Der Name Ihres Unternehmens muss zudem eine Endung wie etwa „LLC“, „L.L.C“, „Limited Liability Company“ oder „Limited Company“ tragen. Je nach Bundesstaat darf der Name Ihres Unternehmens darüber hinaus bestimmte Wörter nicht enthalten: das können beispielsweise Wörter wie „bank“ (Bank) oder „insurance“ (Versicherung) sein.
Die Satzung - „Articels of Organization“
In der Regel werden anschließend die so genannten „Articles of Organization“ ausgefüllt. Sie werden in unterschiedlichen US-Bundesstaaten unterschiedlich genannt und sind meist kurze Dokumente, in denen Sie dem jeweiligen Bundesstaat die wichtigsten Informationen zu Ihrem Unternehmen geben. Die Angaben beschränken sich in vielen Fällen auf Informationen wie den Namen Ihrer „Limited Liability Company“ und die Adresse. Je nach Bundesstaat sind zusätzlich die Namen der Eigentümer des Unternehmens erforderlich. Einige Bundesstaaten fordern zudem, dass eine Information über die geplante Gründung der LLC in einer lokalen Zeitung veröffentlicht wird. Wie bei der US-Corporation ist auch bei der LLC der so genannte Registered Agent wichtig. Er ist diejenige Person in den USA, die als Ansprechpartner des Unternehmens für staatliche Stellen fungiert. In der Regel stellen Dienstleister, die den Unternehmensgründer bei der Gründung einer LLC unterstützen, ihren Kunden diesen „Registered Agent“ bei Bedarf.
Der Gesellschaftervertrag - „Operating Agreement“
Oftmals wird vom jeweiligen US-Bundesstaat kein vorgelegter Gesellschaftervertrag verlangt, wenn Sie eine LLC gründen. Die ausgefüllten „Articles of Organization“ reichen aus. Allerdings ist der Gesellschaftervertrag ratsam und das nicht nur, wenn zwei oder mehr Personen eine LLC bilden und ihre jeweiligen Rechte und Pflichten abklären müssen. Der Vertrag wird in den USA „Operating Agreement“ genannt. Die Gesellschafter sind relativ frei darin, diesen Gesellschaftervertrag nach eigenen Vorstellungen auszuarbeiten. Für Unternehmer, die mit ihrer LLC überwiegend oder ausschließlich Geschäfte in Deutschland planen, ist professionelle Hilfe bei diesem Vertrag besonders wichtig. Er stellt unter anderem die Weichen für eine Einstufung des Unternehmens durch deutsche Finanzämter als Kapital- oder Personengesellschaft. Welche Bedeutung das hat, lesen Sie auf unserer Seite „LLC in Deutschland“. In einem typischen Gesellschaftervertrag werden beispielsweise Antworten auf folgende Fragen festgehalten:
Der letztgenannte Punkt ist besonders wichtig. Existiert im Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung, löst sich eine LLC nämlich mit dem Ausstieg eines Gesellschafters auf.
Sowohl bei der Gründung einer LLC als auch einer Corporation steht relativ früh die Wahl eines passenden Namens an. Die Auswahl ist an wenige Bedingungen geknüpft.
Nicht enthalten darf der Unternehmensname Bestandteile wie etwa „Bank“ oder „Trust“, sofern der Gründer nicht eine passende Genehmigung für die Branche besitzt. Natürlich darf der gewählte Name im jeweiligen Bundesstaat auch nicht bereits an ein anderes Unternehmen vergeben sein. Bei weiteren Schritten auf dem Weg zur Unternehmensgründung unterscheiden sich LLC und Corporation etwas. Schauen wird uns daher den Ablauf für jede der beiden Unternehmensformen gesondert an.
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Alton LLC hat uns mit rascher und professioneller Dienstleistung geholfen unsere C-Corporation zu gründen und Investoren Visa zu beantragen. Auch die prompte Hilfe bei neuer Stückelung von Shares und der Überwindung von Blockaden im Bearbeitungsprozess der Visa, hat uns Zeit gespart und den nötigen Erfolg gebracht. Unsere Erfahrung mit Max Karagoz und der Alton LLC war durchwegs positiv und auf jeden Fall die richtige Wahl.- Andreas Kisslinger (Cross Media Corporation)