Die rechtlichen Grundlagen für die Gründung eines Unternehmens werden in den USA im Allgemeinen auf der Ebene der jeweiligen Bundesstaaten geregelt. Für einen potenziellen Gründer aus Deutschland ergeben sich so Chancen und Schwierigkeiten zugleich: Einerseits kann er sich durch geschickte Wahl des Bundesstaates zur Gründung seines Unternehmens die besten Startbedingungen sichern, um die Strukturen des Unternehmens passend zu den eigenen Zielen zu gestalten. Andererseits trifft er praktisch in jedem Bundesstaat auf etwas andere Regeln, sodass die Recherche nach Informationen zu Vorschriften in jedem der fünfzig US-amerikanischen Staaten einen immensen Aufwand bedeutet.
Die Betreiber von LLC.de sitzen beispielsweise in Florida und unterstützen ihre Kunden bei der Gründung einer LLC oder US-Corporation im Sonnenscheinstaat der USA. Florida zählt zu den US-amerikanischen Bundesstaaten mit besonders günstigen Bedingungen für Gründer von Unternehmen. Die Gebühren sind niedrig, die Gründung einer LLC ohne Stammkapital und als Einzelperson ist möglich. Florida ist daher eine ausgesprochen gute Wahl.
In den meisten US-Bundesstaaten ist das Büro der für Unternehmen zuständigen Behörde dem „Secretary of State“ angegliedert. Der Secretary of State ist auf der Ebene der meisten US-Bundesstaaten ein Amt, das in der staatlichen Hierarchie hinter dem Gouverneur und dem Vize-Gouverneur angesiedelt ist. Er übernimmt teils ähnliche Aufgaben wie der Innenminister eines deutschen Bundeslandes, allerdings gehen seine Kompetenzen darüber hinaus. Je nach Bundesstaat hat er auch Aufgaben in Bereichen wie Justiz und Wirtschaft.
Sowohl natürliche Personen aus dem In- und dem Ausland als auch Unternehmen können Mitglieder und damit Eigentümer einer LLC sein. Sie können eine LLC damit beispielsweise als Tochtergesellschaft Ihres Unternehmens aus Deutschland laufen lassen. Allerdings ist die LLC nicht in jedem Bundessaat für jede Branche geeignet. Juristen, Ärzte und Architekten sowie Steuerberater haben in einigen Staaten der USA nicht die Möglichkeit, ihre Tätigkeit im Rahmen einer LLC auszuüben. Für alle anderen gilt: Einen Partner benötigen Sie für Ihre LLC nicht unbedingt. Mittlerweile ist es in den meisten Bundesstaaten der USA möglich, auch als Einzelperson eine „Limited Liability Corproration“ zu gründen und zu führen.
Wer etwa als Deutscher eine LLC gründen möchte, muss dafür auch nicht zwangsläufig in die USA reisen. Dienstleister wie LLC.de können sämtliche Formalitäten übernehmen, sodass eine Anreise in die Vereinigten Staaten nicht notwendig wird.
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Unsere Firma WorldTra.de LLC war seit Anfang 2005 bis zum Umzug 2008 mit der ALTON LLC, als Registered Agent, geschäftlich und freundschaftlich verbunden. Herr Karagoz hat seine Aufgaben immer zur vollsten Zufriedenheit und absolut seriös erledigt und mit manch gutem Rat zur Seite gestanden. Dies findet man heutzutage leider nur noch sehr selten. Mit Herrn Karagoz und seinem Service sind Sie bestens bedient. Ohne wenn und aber. - M. Juenemann (Worldtra.de LLC)