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Pflichten in den USA

Welche Pflichten hat Ihre LLC gegenüber den USA?

Auch als Inhaber einer LLC, mit der Sie in Deutschland und nicht in den USA agieren, haben Sie gegenüber den USA einige Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten halten sich allerdings beispielsweise bei einer in Florida gegründeten LLC in engen Grenzen und bedeuten daher keinen sonderlich hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Registered Agent und Registered Office

Ganz generell verlangen die USA eine offizielle Unternehmensadresse im jeweiligen Bundesstaat, in dem die LLC gegründet wurde, sowie einen Registered Agent. Der Registered Agent ist der offizielle Ansprechpartner der LLC für die Behörden und erreichbar unter der Adresse des Registered Office. LLC.de stellt Ihnen bei Bedarf den Registered Agent und das Registered Office, sodass Sie sich nicht weiter darum kümmern müssen.

Annual Report

Als Besitzer einer LLC in Florida müssen Sie einmal jährlich einen Report an das Florida Department of State senden. Der „Annual Report“ kann in Florida mittlerweile nur noch elektronisch abgegeben werden. In den Annual Report gehören beispielsweise Angaben zum Namen und Hauptsitz der LLC, zum Namen des Registered Agents und zu dessen Postadresse (Registered Office) sowie zu den Direktoren der LLC. Eine Änderung des Namens einer LLC ist allerdings nicht im Rahmen des Annual Reports möglich. Dafür müssen die so genannten Articels of Amendment ausgefüllt werden. Der Annual Report verursacht Kosten: Sie liegen bei ca. 150 Euro, falls der Report im Zeitraum vom ersten Januar bis zum ersten Mai eines Jahres für das Vorjahr ausgefüllt und abgesendet wird. Nach dem ersten Mai wird eine erhöhte Gebühr für die Verspätung fällig. Wir erledigen für Sie die Abgabe des Annual Reports wenn Sie dies wünschen.

Steuern

Eine LLC, die in Florida gegründet wurde, dort aber keine Geschäfte betreibt, zahlt in den USA keine Steuern.

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Alton LLC hat uns mit rascher und professioneller Dienstleistung geholfen unsere C-Corporation zu gründen und Investoren Visa zu beantragen. Auch die prompte Hilfe bei neuer Stückelung von Shares und der Überwindung von Blockaden im Bearbeitungsprozess der Visa, hat uns Zeit gespart und den nötigen Erfolg gebracht. Unsere Erfahrung mit Max Karagoz und der Alton LLC war durchwegs positiv und auf jeden Fall die richtige Wahl.- Andreas Kisslinger (Cross Media Corporation)

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