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Steuern

Deutsche Steuern und die LLC

Unternehmensgründer entscheiden sich häufig dafür, die LLC in den USA als Personengesellschaft und nicht als Kapitalgesellschaft einzutragen, um eine mögliche Doppelbesteuerung (Steuern auf der Ebene des Unternehmens und für den Gesellschafter des Unternehmens) zu vermeiden. In den USA können Sie sich frei entscheiden. Falls Sie anschließend mit Ihrer LLC ausschließlich in Deutschland agieren und nicht in den USA, fallen in den USA bisweilen sogar nur pauschale Abgaben an.

In Deutschland hängt die steuerliche Einstufung des Unternehmens als Personen- oder Kapitalgesellschaft allerdings nicht mehr von Ihrer eigenen Auswahl ab, sondern von der Entscheidung der Finanzbehörden.

Es ist daher durchaus möglich, dass eine LLC in den USA als Personengesellschaft und in Deutschland als Kapitalgesellschaft gewertet wird. Aber nach welchen Kriterien entscheiden die deutschen Behörden, wie sie eine LLC einstufen? Das deutsche Bundesministerium der Finanzen hat dafür am neunzehnten März 2004 allgemeine Grundsätze für die steuerrechtliche Einordnung einer „Limited Liability Company“ definiert.

Ein ausländisches Gebilde ist hiernach als Körperschaft einzuordnen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Körperschaft oder sonstigen juristischen Person gleicht.

Ob es sich bei der LLC in Deutschland um eine Personen- oder um eine Kapitalgesellschaft bzw. Körperschaft handelt, wird in der Praxis anhand der Grundsätze des deutschen Bundesfinanzhofs und des Rechnungshofs für einen zweistufigen Rechtstypenvergleich entschieden. Lesen Sie auf der folgenden Unterseite zum Thema „Die LLC und deutsche Steuern“, welche Kriterien bei einem derartigen Vergleich zugrunde gelegt werden.

 

  • Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung: Zentrale Geschäftsführung und Vertretung sind typische Kriterien einer deutschen Kapitalgesellschaft. In diesem Fall liegt die ausschließliche Entscheidungsbefugnis bei einer oder mehrerer Personen, jedoch nicht bei allen Anteilseignern einer Gesellschaft. Das ist etwa bei einer deutschen Aktiengesellschaft der Fall. Nicht jeder Aktionär ist im Tagesgeschäft befugt, Entscheidungen zu treffen.
  • Beschränkte Haftung: Die beschränkte Haftung ist etwa ein Merkmal der deutschen GmbH, die hierzulande zu den Kapitalgesellschaften gehört. Der einzelne Gesellschafter kann nicht für Schulden der Gesellschaft haftbar gemacht werden.
  • Freie Übertragbarkeit der Anteile: Können Anteile der Gesellschaft frei auf Nichtgesellschafter übertragen werden, so ist ein wesentliches Merkmal einer deutschen Körperschaft gegeben. Die freie Übertragbarkeit ist beispielsweise bei den Aktiengesellschaften offensichtlich.
  • Gewinnzuteilung: Die Höhe des Gewinnanteils, der bei einer Kapitalgesellschaft ausgeschüttet wird, wird in einer Gesellschafterversammlung beschlossen. Bei Personengesellschaften redet man von einem Ausschüttungsbeschluss, durch den der einzelne Gesellschafter über seinen Gewinnanteil verfügt.
  • Kapitalaufbringung: Während bei einer Kapitalgesellschaft in Deutschland eine Pflicht der Gesellschafter besteht, Kapital in die Gesellschaft einzubringen, entfällt diese Pflicht bei Personengesellschaften.
  • Unbegrenzte Lebensdauer der Gesellschaft: Die im Prinzip unbegrenzte Lebensdauer einer Gesellschaft ist in Deutschland Anzeichen einer Kapitalgesellschaft. Das Ausscheiden einzelner Gesellschafter oder Aktionäre führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Laut BMF ist bei ausländischen Unternehmen auch dann von einer unbegrenzten Lebensdauer der Gesellschaft auszugehen, wenn das ausländische Gesellschaftsrecht bei Tod, Kündigung oder Insolvenz eines Gesellschafters „zwar die Auflösung der Gesellschaft aus den genannten oder vergleichbaren Gründen bestimmt, die Gesellschafter aber trotz Vorliegens eines Auflösungsgrundes die Fortsetzung der Gesellschaft vereinbaren können und diese Fortsetzung im Gesellschaftsvertrag von vornherein ohne weitere Bedingungen festgelegt ist“.
  • Gewinnverteilung: Die Grundlagen der Verteilung von Gewinnen sind bei Kapitalgesellschaften die Aktien-Nennbeträge (AG) oder Geschäftsanteile (GmbH). Personengesellschaften verteilen in Deutschland nach Einlage oder Köpfen.
  • Formale Gründungsvoraussetzungen: Kapitalgesellschaften sind in Deutschland erst dann existent, wenn sie in das Handelsregister eingetragen wurden. Personengesellschaften entstehen bereits durch Unterschreiben des Gesellschaftsvertrags.

In Bezug auf die vorab genannten Punkte wird Ihre LLC geprüft; anschließend fällt die Entscheidung: Ist Ihre LLC eine Kapital- oder eine Personengesellschaft? Wird Ihre LLC dann in den USA als Personengesellschaft geführt und in Deutschland als eine Kapitalgesellschaft, kann es für Sie zu einer unerwünscht hohen Steuerbelastung kommen. Das gilt es zu vermeiden.

Was LLC.de für Sie tun kann

Als Unternehmer, der mit einer LLC in Deutschland geschäftlich aktiv werden möchte, sollten Sie daher frühzeitig die Weichen für eine Einstufung Ihres Unternehmens in Deutschland als Personengesellschaft stellen. Möglich wird das, indem Sie die Strukturen Ihres Unternehmens so aufbauen und den Gesellschaftsvertrag so formulieren, dass sie auch den Kriterien für eine deutsche Personengesellschaft genügen. LLC.de übernimmt das als professioneller und erfahrener Dienstleister gerne für Sie.

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