Unternehmensgründer entscheiden sich häufig dafür, die LLC in den USA als Personengesellschaft und nicht als Kapitalgesellschaft einzutragen, um eine mögliche Doppelbesteuerung (Steuern auf der Ebene des Unternehmens und für den Gesellschafter des Unternehmens) zu vermeiden. In den USA können Sie sich frei entscheiden. Falls Sie anschließend mit Ihrer LLC ausschließlich in Deutschland agieren und nicht in den USA, fallen in den USA bisweilen sogar nur pauschale Abgaben an.
In Deutschland hängt die steuerliche Einstufung des Unternehmens als Personen- oder Kapitalgesellschaft allerdings nicht mehr von Ihrer eigenen Auswahl ab, sondern von der Entscheidung der Finanzbehörden.
Es ist daher durchaus möglich, dass eine LLC in den USA als Personengesellschaft und in Deutschland als Kapitalgesellschaft gewertet wird. Aber nach welchen Kriterien entscheiden die deutschen Behörden, wie sie eine LLC einstufen? Das deutsche Bundesministerium der Finanzen hat dafür am neunzehnten März 2004 allgemeine Grundsätze für die steuerrechtliche Einordnung einer „Limited Liability Company“ definiert.
Ein ausländisches Gebilde ist hiernach als Körperschaft einzuordnen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Körperschaft oder sonstigen juristischen Person gleicht.
Ob es sich bei der LLC in Deutschland um eine Personen- oder um eine Kapitalgesellschaft bzw. Körperschaft handelt, wird in der Praxis anhand der Grundsätze des deutschen Bundesfinanzhofs und des Rechnungshofs für einen zweistufigen Rechtstypenvergleich entschieden. Lesen Sie auf der folgenden Unterseite zum Thema „Die LLC und deutsche Steuern“, welche Kriterien bei einem derartigen Vergleich zugrunde gelegt werden.
In Bezug auf die vorab genannten Punkte wird Ihre LLC geprüft; anschließend fällt die Entscheidung: Ist Ihre LLC eine Kapital- oder eine Personengesellschaft? Wird Ihre LLC dann in den USA als Personengesellschaft geführt und in Deutschland als eine Kapitalgesellschaft, kann es für Sie zu einer unerwünscht hohen Steuerbelastung kommen. Das gilt es zu vermeiden.
Als Unternehmer, der mit einer LLC in Deutschland geschäftlich aktiv werden möchte, sollten Sie daher frühzeitig die Weichen für eine Einstufung Ihres Unternehmens in Deutschland als Personengesellschaft stellen. Möglich wird das, indem Sie die Strukturen Ihres Unternehmens so aufbauen und den Gesellschaftsvertrag so formulieren, dass sie auch den Kriterien für eine deutsche Personengesellschaft genügen. LLC.de übernimmt das als professioneller und erfahrener Dienstleister gerne für Sie.
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Gerade im Maschinenbau und dem Maschinenhandel gibt es ein sehr großes Potenzial für unser Unternehmen in den USA. ALTON LLC hat uns von erster Stunde an sehr geholfen, wichtig war uns der persönliche Kontakt. Wir haben alles von einer Hand bekommen und noch heute werden wir unternehmerisch von ALTON LLC betreut. Ich kann jedem, der in den USA Fuß fassen möchte, diese Firma nur empfehlen.- M. Seegräber (Seegräber GmbH)