Die Abkürzung „LLC“ steht für „Limited Liability Company“. Die LLC ist also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit der einer Personengesellschaft verbindet.
Eine LLC gibt ihren Gesellschaftern viele Freiheiten, wichtige Fragen rund ums Unternehmen wie etwa die Gewinnverteilung oder die Geschäftsführung individuell festzulegen. Vorgegebene Organe wie etwa das Board of Directors existieren bei der LLC nicht. Zugleich ist die LLC eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der einzelne Gesellschafter kann nur in sehr wenigen Ausnahmefällen für Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden.
Nein. Eine Bank oder eine Versicherung kann im Allgemeinen nicht die Rechtsform einer LLC annehmen. Je nach Bundesstaat werden Angehörige weiterer Branchen ausgeschlossen: etwa Architekten, Steuerberater und/oder Rechtsanwälte.
Ein Mindestkapital müssen Sie in Ihre neu gegründete LLC nicht einbringen. Allerdings können etwa beim Gründungsprozess Gebühren anfallen.
Gründer einer LLC können in den USA im Allgemeinen frei wählen, ob ihre LLC dort als Personen- oder als Kapitalgesellschaft gewertet wird. Während bei der LLC als Personengesellschaft nur der Gewinn der einzelnen Gesellschafter versteuert wird, wird bei US-amerikanischen Kapitalgesellschaften Steuer auf das Unternehmen selbst und auf die Gewinne des einzelnen Gesellschafters erhoben. Wer mit seiner LLC nicht in den USA selbst geschäftlich tätig ist, zahlt in manchen Bundesstaaten nur eine relativ niedrige Pauschalabgabe.
Nein, die genauen Bedingungen und Regeln für eine gegründete LLC sowie die Gründungsvoraussetzungen unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Im Jahr 1977 wurde die Rechtsform der LLC erstmals im US-amerikanischen Bundesstaat Wyoming eingeführt. Nach und nach folgten alle anderen Bundesstaaten, sodass heute jeder Bundesstaat in den USA eine LLC als Rechtsform für ein Unternehmen zulässt.
Sowohl juristische (z.B. Unternehmen) als auch natürliche Personen können in den USA Gesellschafter einer LLC werden, unabhängig davon, ob sie In- oder Ausländer sind.
Mit einer in den USA gegründeten LLC können Sie in Deutschland Geschäfte betreiben. Sie müssen Ihr Unternehmen dafür im Allgemeinen als selbstständige Niederlassung Ihres US-Unternehmens beim Gewerbeamt anmelden und ins Handelsregister eintragen lassen und Sie müssen dem zuständigen Finanzamt mitteilen, dass Sie Gesellschafter eines ausländischen Unternehmens geworden sind. Zusätzlich benötigen Sie noch eine Apostille Ihrer Gründungsurkunde, mit der die Echtheit der Urkunde bestätigt wird.
In Deutschland ist es unerheblich, ob Sie Ihre LLC in den USA als Personen- oder als Kapitalgesellschaft eingetragen haben. Hierzulande wird die Einstufung Ihres Unternehmens von den zuständigen Finanzbehörden vorgenommen. Basis dafür ist ein so genannter zweistufiger Rechtstypenvergleich. Je nach Einschätzung des Amtes entstehen Ihnen steuerliche Vorteile oder Nachteile. Die richtigen Formulierungen im Gesellschaftervertrag tragen dazu bei, eine von Ihnen gewünschte Einstufung zu erreichen. LLC.de berät Sie gerne zu dieser Frage. Lesen Sie zum Thema auch unsere Seite „LLC in Deutschland“.
Für die Gründung Ihrer LLC müssen Sie die so genannten „Articels of Organization” ausfüllen. Mit ihnen geben Sie dem jeweiligen Bundesstaat, in dem Sie die LLC gründen, Basisauskünfte über das zu gründende Unternehmen. Oftmals nicht zwingende Voraussetzung für die Gründung, aber sehr sinnvoll ist der Gesellschaftsvertrag, in dem wesentliche Charakteristika des von Ihnen gegründeten Unternehmens festgehalten werden.
Alton LLC übernimmt für seine Kunden die gesamten Gründungsformalitäten. Unternehmensgründer aus Europa müssen dafür nicht einmal in die USA einreisen und sind in relativ kurzer Zeit Besitzer einer US-amerikanischen LLC. Bei Bedarf bietet Alton LLC auch Einzelleistungen sowie Servicepakete wie etwa einen Büroservice. Weitere Informationen bekommen Sie auf unserer Seite „Preise/Leistungen“.
Bei einer US-amerikanischen LLC muss mindestens eine Person im jeweiligen US-Bundesstaat, in dem das Unternehmen gegründet wurde, anwesend sein, um staatlichen Stellen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Diese Rolle übernimmt der Registered Agent. Alton LLC stellt seinen Kunden aus Europa, die nicht geschäftlich in den USA agieren, solch einen Agent.
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Unsere Firma WorldTra.de LLC war seit Anfang 2005 bis zum Umzug 2008 mit der ALTON LLC, als Registered Agent, geschäftlich und freundschaftlich verbunden. Herr Karagoz hat seine Aufgaben immer zur vollsten Zufriedenheit und absolut seriös erledigt und mit manch gutem Rat zur Seite gestanden. Dies findet man heutzutage leider nur noch sehr selten. Mit Herrn Karagoz und seinem Service sind Sie bestens bedient. Ohne wenn und aber. - M. Juenemann (Worldtra.de LLC)